Bitte! Aktivieren Sie Ihr Javascript Mietbedingungen – Ferienwohnung am Hojägerhaus in Gotha Zentrum

Ferienwohnung am HOFJÄGERHAUS
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Ferienwohnung am Hofjägerhaus in Stadtzentrum Gotha für unvergessliche Urlaubzeit!

Mietbedingungen

Ferienwohnung Am Hofjägerhaus in Gotha | Mietbedingungen

Sie wohnen in einem denkmalgeschützten Haus der Stadt Gotha. Aus brandschutztechnischen Gründen wurde die Ferienwohnung als Nichtraucherwohnung konzipiert. Aus Rücksicht und Respekt gegenüber allen Gästen ist das Rauchen im gesamten Haus sowie auf dem Balkon nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes erlaube ich mir einen Betrag in Höhe von 150.00 EUR für Reinigungskosten zu berechnen.

  • Der Übernachtungspreis beträgt: ab 95,00EUR/ Übernachtung
  • 10% Rabatt ab der 6. Nacht auf den Gesamtaufenthalt.
  • Mindestaufenthalt 3 Nächte

Im Preis enthalten sind:

  • Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher
  • Sämtliche Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, WLAN)
  • Parkplatz für ein Fahrzeug
  • Unterstellmöglichkeit für Fahrräder
  • Gartenmitbenutzung mit Grill und TT-Platte
  • Endreinigung
  • Haustiere sind nicht erlaubt
  • Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung
  • Für Monteure steht die Wohnung nicht zur Verfügung

Wohnung und Garten stehen nicht für private Feste zur Verfügung.

Die Mitnahme von Handtüchern und Gegenständen aus der Ferienwohnung für private Aktivitäten außerhalb des Ferienobjektes sind nicht gestattet.

Eine Anzahlung ist sofort nach Erhalt der Buchungszusage fällig.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Übernachtungen beachten Sie bitte, dass der Rücktritt vom Vertrag nur bis 15 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei möglich ist. Bei Rücktritt vom 5. – 14. Tag vor Anreise wird die Anzahlung einbehalten. Danach ist der volle Mietpreis zu zahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Die Ferienwohnung darf nur mit der in der Mietbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Wir bitten Sie die die Wohnung am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu verlassen. Die Anreisezeit wird individuell vereinbart.

Eine Anfahrtsskizze entnehmen Sie bitte meiner Internetadresse:
www.ferienwohnung-hofjaegerhaus-gotha.de

Der Mieter hat das Mietobjekt und die Einrichtung mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sollten trotzdem Schäden irgendwelcher Art entstehen, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Mieters und seiner Begleitpersonen zurückzuführen sind, ist der Mieter in voller Höhe zum Schadenersatz verpflichtet.

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